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Änderung des Transplantationsgesetzes

Eidgenössische Vorlage: Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen

Paraolenfassung der Delegiertenversammlung Die Mitte Kanton Zürich vom 30. März 2022:

JA (Ja 64, Nein 3, Enthaltungen 2)

Die Mitte Schweiz: JA